Der Sachbearbeiter erklärt hiermit, der Schweizerischen Agrotechnischen Vereinigung beizutreten.Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuchs, dem ein aktueller Handelsregisterauszug beizulegen ist.
Die Aufnahme erfolgt jeweils per Anfang des folgenden Geschäftsjahres.Die Eintrittsgebühr von Fr. 350.00 ist innert 10 Tagen nach erfolgter Aufnahmebestätigung zu entrichten.